Juni 24, 2022

Bulletin 2022/1

Visiertönungen, -färbungen und -spiegelungen ohne Einschränkung erlaubt

Die Regelkommission des AFVD ist dem Wunsch aus dem Kreise der Spielenden nachgekommen und hat in Klärung mit der medizinischen Abteilung des AFVD folgende neue Regelung getroffen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt und für alle Ligen (inkl. Lizenzligen) des AFVD gilt:

Der betreffende Teil in Regel 1-4-6-c lautet nun wie folgt:

neue Regelung ab 24.06.2022:

Die folgenden Gegenstände sind legal:
c) Visiere müssen aus einem durchgehenden, stabilen Material sein. Visiere dürfen dabei klar, getönt, verspiegelt oder gefärbt sein. Die Nutzung von Visieren, Brillen oder sonstigem Augenschutz erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Unterschrift unter den Spielberichtsbogen bestätigt der Vereinsverantwortliche die ordnungsgemäße Ausrüstung der Spieler.

Insbesondere dieser Passus der bisherigen Regel wurde gestrichen:

Visiere, Brillen und sonstiger Augenschutz dürfen nicht getönt, gefärbt oder verspiegelt sein. Es werden keine medizinischen Ausnahmen zugelassen.

Tönungen, Färbungen und Spiegelungen von Augenschutz liegen von nun an allein in der Verantwortung der Spielenden und deren Betreuer:innen. Von Seiten der Schiedsrichtercrew sind diesbezüglich keine Bewertungen mehr gefordert oder vorzunehmen.

TL;DR
Visiertönungen, -färbungen und -spiegelungen sind von nun an –ohne Einschränkung– erlaubt.